Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Gleisnost Reisebüro GmbH

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Gleisnost Reisebüro GmbH

§ 1 Allgemeines Auf alle Vertragsverhältnisse, die Gleisnost Reisebüro GmbH ( im Folgenden Gleisnost) mit oder für jegliche Dritte anbahnt, vermittelt oder eingeht ist ausschließlich das aktuell geltende deutsche Recht anzuwenden. Der Gerichtsstand für Kaufleute ist Berlin. Der Gerichtsstand für Personen als Verbraucher, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt, ist ebenso Berlin. Auf Wunsch des Kunden kann von einer gerichtlichen Auseinandersetzung zur Streitbeilegung ein Schlichtungsverfahren durchgeführt werden. Im Falle der Eröffnung eines solchen Verfahrens sind alle Fristen bis zur ergebnislosen Beendigung der Schlichtung gehemmt. Als Schlichter fungiert Herr RA Frank Schwabe, Warschauer Str. 34, 10243 Berlin. Diese AGB gelten für alle Vertragsverhältnisse, die Verbraucher oder juristische Personen (auch Kunden oder Auftraggeber genannt) mit „die bahnfüchse GmbH“ eingehen. Die Geltung möglicher AGB der Auftraggeber ist ausnahmslos ausgeschlossen. Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen allen Auftraggebern als Buchende und dem Auftragnehmer, „die bahnfüchse GmbH“, als Vermittler und den Leistungsträgern (Veranstaltern). Alle Buchenden, Teilnehmer und Reisende schließen dabei ausdrücklich Reiseverträge nicht mit Gleisnost Reisebüro GmbH, sondern stets mit dem jeweils angegebenen Leistungsträger, auch unter Berücksichtigung möglicher AGB des jeweiligen Vertragspartners, aber ohne Wirkung für und gegen den Auftragnehmer. Eine Ausnahme ergibt sich in den besonderen Fällen, wenn Gleisnost Reisebüro GmbH als Reiseveranstalter auftritt. Dies wird dem Kunden eindeutig durch Aushändigung des Formblattes zur Pauschalreise sowie einem Reisesicherungsschein von Gleisnost zur Kenntnis gebracht. In allen anderen Fällen kommt mit Gleisnost Reisebüro GmbH lediglich ein Vermittlungsvertrag zustande. Daher gelten diese Bedingungen ausschließlich für die Vermittlungstätigkeit und haben keinerlei Einfluss auf die Bedingungen und jegliche Ansprüche auf Vertragserfüllung gegenüber Dritten, insbesondere den Veranstaltern bzw. Beförderern, mit denen die vermittelten Reisen erfolgen. § 2 Zustandekommen, Inhalt und Erfüllung des Vertrages Die Vertragserfüllung erfolgt bei Linienflügen durch das jeweilige Luftfahrtunternehmen. Bei Charterflügen, Bahnreisen, Pauschalreisen, Last-Minute-Angeboten, Hotels, Ferienwohnungen bzw. -häusern und Mietwagen, etc. erfolgt die Vertragserfüllung durch den jeweils in der Buchung bezeichneten Veranstalter bzw. Vertragspartner. Zustandekommen des Vertrages: Jegliche Verträge mit Gleisnost Reisebüro GmbH als Auftragnehmer kommen mit der Buchungsbestätigung bzw. mit Zugang bzw. Aushändigung der Reisedokumente zustande. Der Buchungsauftrag und die Zahlung, gleich durch welche Zahlungsmethode, sind ihrem Rechtscharakter nach ein unverbindliches Vertragsangebot des Auftraggebers. Das Angebot gilt als abgegeben, sobald der Buchende in der Maske den Button „Buchung abschicken“ angeklickt hat, seinen Willen per Email oder Telefon erklärt und der Auftragnehmer einen Zahlungseingang feststellt bzw. gesichert von der Zahlung ausgehen kann. Die Vermittlung gilt auch als erfolgt, wenn die Reisedokumente dem Auftraggeber zugegangen bzw. ausgehändigt wurden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm zugegangene Buchungsbestätigung / Rechnung / Reiseunterlagen unverzüglich auf ihre inhaltliche Richtigkeit hin zu prüfen und umgehend nach Kenntnis den Auftragnehmer auf evtl. Unrichtigkeiten oder Abweichungen hinzuweisen. Für den Fall, dass der Auftraggeber per Postversand drei Tage vor Reiseantritt nicht in Besitz der Reiseunterlagen gelangt, hat dieser den Auftragnehmer über diesen Umstand unverzüglich schadensvorbeugend zu informieren. Der Auftraggeber erhält mit der Buchungsbestätigung per e-Mail eine Übersicht über die gewählte Reiseleistung und deren Kosten.  § 3 Vertragsinhalt Umfang und Inhalt der vertraglichen Vermittlung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters bzw. sonstigen Anbietern, sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Mit Zugang oder Aushändigung der jeweiligen Dokumente an den Auftraggeber ist der vom Auftragnehmer geschuldete Erfolg eingetreten und der Vermittlungsvertrag erfüllt. § 4 Preis Der Auftragnehmer erhebt für die Vermittlung der Leistung einen Preis. Dieser beinhaltet das Vermittlungsentgelt, zuzüglich aller Kosten und Steuern. Dieser wird dem Auftraggeber vor Abgabe seines Angebotes in geeigneter Form als Bruttoendpreis bekannt gegeben. Übersteigt die Zahllast des Auftraggebers im Falle der Versendung der Reisedokumente 200,00 EUR, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Sendung gegen Verlust zu versichern und die dabei entstehenden Mehrkosten dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung zu stellen. Jegliche Kosten werden vom Auftragnehmer bei Stornierung der Reise nicht erstattet, es sei denn die Stornierung beruht auf einem Verschulden des Auftragnehmers und/oder seinen Erfüllungsgehilfen. Die Deutsche Post AG und andere Transportunternehmen sind in diesem Sinne kein Erfüllungsgehilfe. § 5 Bonitätsprüfung Der Auftragnehmer ist berechtigt bei Buchungsaufträgen mit Zahlungswunsch auf Rechnung oder Lastschrift nach Buchung und vor Zustandekommen des Vermittlungsvertrages Bonitätsauskünfte bei Wirtschaftsauskunfteien einzuholen. § 6 Umbuchung und Storno Die Umbuchung einer gebuchten und bestätigten Reise ist nur durch Rücktritt von der gebuchten und gleichzeitig erneuter Buchung einer anderen Reise möglich, es sei denn, der Leistungsträger hat hierfür besondere Bestimmungen vorgesehen. Eventuelle Unkosten für Umbuchung oder zu zahlende Teilreisevergütungen richten sich nach den Bedingungen des jeweiligen Leistungsträgers. Das Recht, zur Stornierung einer Buchung ergibt sich ausschließlich aus den Reisedokumenten / Beförderungsverträgen bzw. AGB des jeweiligen Leistungsträgers. Maßgeblicher Zeitpunkt für den Rücktritt ist der Eingang der Stornierung beim Leistungsträger bzw., so zugelassen, beim Auftragnehmer. Der Auftraggeber hat unverzüglich nach Abgabe der Rücktrittserklärung alle erhaltenen Reisedokumente / -urkunden an den Auftragnehmer herauszugeben. Falls den Auftragnehmer kein Verschulden trifft, ist dieser berechtigt, Entgelte für eigenen Service zu erheben. Der Auftragnehmer behält sich vor, etwaige Rückbelastungsentgelte bei Kreditkartenzahlung oder Lastschriftretouren dem Auftraggeber gesondert zu berechnen. § 7 Reisedokumente Sofern kein E-Ticket (elektronisches, papierloses Ticket) gebucht, oder die Ausstellung eines E-Ticket nicht möglich ist, werden die Reiseunterlagen per Post zugesandt. Ab Übergabe der Sendung an die Deutsche Post AG oder einem anderen Transportunternehmen trägt der Auftraggeber, so er den Abschluss einer Transportversicherung ablehnt, das Risiko des Unterganges. Gleiches gilt für die Versendung der Reisedokumente bei Zahlung per Überweisung. Diese werden nach Zahlungseingang versendet. Bei kurzfristigen Buchungen können die Reiseunterlagen an einem zu vereinbarenden Ort hinterlegt oder per Expressdienst versendet werden. Kosten für die Versendung sowie eventuelle Hinterlegungsentgelte trägt der Kunde. Diese werden bei Stornierung der Reise nicht erstattet. § 8 Visa, Pass, Zoll etc. Jeder Teilnehmer/Reisende ist selbst dafür verantwortlich, dass die zur Durchführung der Reise erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind und sämtliche gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die in- und ausländischen Ein- und Ausreisebestimmungen sowie die Gesundheits-, Pass- und Visavorschriften beachtet werden. Gleiches gilt für die Beschaffung erforderlicher Reisedokumente. § 9 Haftung Sofern Gleisnost Reisebüro GmbH die Daten nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich falsch übermittelt, haftet diese nicht gegenüber einem Buchenden / Teilnehmer / Reisenden für die Richtigkeit der von dessen möglichen Vertragspartnern gemachten Angaben. Gleisnost Reisebüro GmbH ist nicht zur Prüfung der von den Leistungsträgern verwendeten bzw. verarbeiteten Daten verpflichtet. Erfüllungspflichten des jeweiligen Leistungsträgers sind nicht Gegenstand des mit dem Auftragnehmer bestehenden Vertragsverhältnisses. Für diese haftet allein der jeweilige Veranstalter bzw. Leistungsträger. Der Auftragnehmer haftet dem Teilnehmer gegenüber für die ordnungsgemäße Vermittlung im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmannes. Jegliche Haftung des Auftragnehmers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, es sei denn, es werden wesentliche Vertragspflichten verletzt. Die Haftung des Auftragnehmers ist bei leichter Fahrlässigkeit für jeden Einzelfall auf den Höchstbetrag für die gebuchte Leistung, aus welcher der Anspruch resultiert, beschränkt. § 10 Datenschutz Der Auftragnehmer sichert in Wahrnahme seiner gesetzlichen Pflichten zu, dass die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten berechtigten Dritten ausschließlich nur zum Zweck der Vertragserfüllung zugänglich gemacht werden. Im Übrigen werden alle Daten vor dem Zugriff Dritter auf Grundlage der üblichen Sicherheitsstandards geschützt und unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungs- und Verjährungsfristen vernichtet. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die bei der Anmeldung und bei der Nutzung seiner Dienstleistungen durch den jeweiligen Teilnehmer erhobenen, verarbeiteten und gespeicherten Daten lediglich zu Zwecken der Abwicklung, unter Mitwirkung des Auftraggebers, zustande gekommenen Verträgen, zu nutzen und nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an berechtigte Dritte weiterzugeben. § 11 Höhere Gewalt Höhere Gewalt, die ganz oder teilweise die Erfüllung der Verpflichtungen des Auftragnehmers hindert, entbindet den Auftragnehmer bis zum Wegfall der höheren Gewalt von der Erfüllung des Vertrages. Der Auftragnehmer ist in diesen Fällen von jeglicher Schadenersatzpflicht befreit. § 12 Widerrufsrecht Wird der Vermittlungsvertrag unter den im Fernabsatzgesetz genannten Voraussetzungen geschlossen, steht dem Auftraggeber das Widerrufsrecht zu. Ein Widerrufsrecht besteht nicht, wenn der Erfüllungstermin des vermittelten Rechtsgeschäftes mit dem Fristlauf der Widerrufsfrist kollidiert. § 13 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft jederzeit abzuändern, ohne dass insoweit eine Pflicht zur Mitteilung gegenüber dem Auftraggeber besteht. § 14 Sonstiges Sollte sich eine der vorstehenden Bestimmungen als unwirksam oder nicht durchsetzbar herausstellen, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Stand 2018

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